Im Zuge der neuen Eindämmungsverordnung gelten ab 04.03.2022 neue Öffnungsschritte, die ab sofort in Kraft treten und voraussichtlich bis zum 19.03.2022 gelten.
Die erst am 9. Februar eingeführte 3G-Regel fällt komplett. Es wird kein Test-, Impf- oder Genesenennachweis mehr für die Sportausübung im Freien benötigt. Damit können auch nicht-geimpfte oder nicht-genesene Personen ohne Test wieder am Mannschaftssport teilnehmen. Maskenpflicht herrscht jedoch weiterhin in Umkleiden oder Sanitäranlagen.
Beim Sport in geschlossenen Räumen wird laut der Verordnung nun von 2G auf 3G gewechselt und bei Sportveranstaltungen mit weniger als 1000 Zuschauenden gilt für diese weiterhin die 3G-Zutrittsregelung.